Alles rund um die Bedingungen
Langlauf AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Tages- & Mehrtageskarten, sowie Langlauf- und Rollskijahreskarte
1.1. Der Tourismusverband Seefeld (im Folgenden „TVB“) betreibt in den Gemeindegebieten Seefeld, Leutasch, Telfs, Reith bei Seefeld und Scharnitz (teilweise beschneite) Langlauf- und Rollskiloipen/-strecken (im Folgenden „Loipen“) mit einer Gesamtlänge von über 245 km.
1.2. Für die Ausstellung und Verwendung einer Tages-, Mehrtages-, Jahres- oder sonstigen Karte für die Loipen (im Folgenden „Karte“) gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) zwischen dem Karteninhaber (kurz „Gast“) und dem TVB ausdrücklich als vereinbart. Die Karte wird ausschließlich unter diesen AGB ausgestellt, die spätestens mit der erstmaligen Verwendung der Karte oder einer der Loipen als akzeptiert gelten.
2.1. Bei Benutzung einer Loipe kommt ein Leistungsvertrag ausschließlich zwischen dem Gast und dem TVB zustande. Sofern andere Leistungspartner in eine Vertragsbeziehung (kurz „Leistungsverträge“) zu dem Gast treten, können auch allfällige AGB oder Verhaltensregeln solcher Leistungspartner Geltung erlangen.
2.2. Aus den Leistungsverträgen, die ein Gast mit anderen Leistungspartnern abschließt, so insbesondere aus der Nichterbringung von Leistungen durch diese Leistungspartner, hat der Gast daher hieraus keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen den TVB; sohin insbesondere keine Ansprüche auf Erfüllung, Gewährleistung und Schadenersatz.
3.1. In der Wintersaison sind die Loipen zum Langlaufen grundsätzlich jeweils von November eines Jahres bis April des Folgejahres in Betrieb.
3.2. Der Betrieb der Rollski-Loipen und der Snowfarming-Loipe richtet sich nach den jeweils vorliegenden witterungstechnischen Gegebenheiten und daher behält sich der TVB die terminspezifische Festlegung der Inbetriebnahme daher im Einzelfall vor.
3.3. Abhängig von der Witterung und den Schneeverhältnissen können sich die Zeiträume, in welchen die Loipen in Betrieb und daher benutzbar sind, (kurz „Saison“) entsprechend verkürzen oder verlängern. Der Gast kann hieraus keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen den TVB, sohin insbesondere keine Ansprüche auf Erfüllung, Gewährleistung und Schadenersatz, ableiten.
3.4. Die Loipen sind innerhalb der Saison täglich von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr in Betrieb.
3.5. Die Nachtloipe in Seefeld ist während der Wintersaison jeweils von Montag bis Freitag von 17:00 bis 21:00 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie, dass in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 16:30 und 21:00 Uhr kein Loipenservice und keine Loipenrettung auf der Nachtloipe im Einsatz sind. Im Falle eines Unfalls erfolgt die Alarmierung in diesem Zeitraum durch die Leitstelle Tirol. Die Rollskistrecke (3,6 km) in Seefeld ist in der Sommersaison befahrbar; genaue Öffnungszeiten und Informationen sind bei der Betreibergesellschaft Seefeld Sports erhältlich.
3.6. Dem TVB bleibt es vorbehalten, die Saisonen und die täglichen Öffnungszeiten abweichend von diesen AGB festzulegen. Der Gast kann hieraus keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen den TVB, sohin insbesondere keine Ansprüche auf Erfüllung, Gewährleistung und Schadenersatz, ableiten.
3.7. Der TVB behält sich weiters vor, die Loipen teilweise oder zur Gänze aus organisatorischen oder technischen Gründen oder witterungsbedingt zu sperren; dies insbesondere zur Durchführung von Veranstaltungen oder Präparierungsarbeiten sowie wegen Rettungsdiensten. Der Gast kann hieraus keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen den TVB, sohin insbesondere keine Ansprüche auf Erfüllung, Gewährleistung und Schadenersatz, ableiten.
4.1. Der Gültigkeitszeitraum richtet sich nach der jeweiligen Kartenart und ist direkt der jeweiligen Karte zu entnehmen.
4.2. Hinsichtlich der Jahreskarte wird auf Punkt 11. dieser AGB verwiesen.
5.1. Alle Kartentypen sind jeweils vor Benützung der Loipen zu erwerben und optional bei ausgewiesenen Verkaufsstellen, den hierfür vorgesehenen Automaten oder online über www.seefeld.com erhältlich.
5.2. Ausgewiesene Verkaufsstellen werden auf der Homepage www.seefeld.com bekanntgegeben und können dort abgerufen werden. Dazu gehören insbesondere Büros des TVB, Sportgeschäfte und Unterkünfte.
Die Preise der verschiedenen Karten werden auf der Homepage www.seefeld.com bekanntgegeben und können dort abgerufen werden.
7.1. Jeder Gast mit einer gültigen Karte ist berechtigt, die vom TVB zur Verfügung gestellten Loipen gemäß den Bestimmungen dieser AGB ordnungsgemäß zu nutzen. Die inkludierten Loipen können in der verfügbaren Loipenkarte/-übersicht und auf der Homepage www.seefeld.com abgefragt werden.
7.2. Unter Vorweis jeder gültigen Karte und in/mit Langlaufausrüstung ist die Nutzung der Regionsbusse in der Region Seefeld und auch des Zuges (zusätzliche Vorlage einer ÖBB-Benützungskarte erforderlich, kostenfrei in den Infobüros Seefeld und Leutasch erhältlich) zwischen Innsbruck und Scharnitz (und retour) während der Langlaufsaison (solange Loipen präpariert werden) inkludiert.
7.3. Der TVB ist berechtigt, Vereinbarungen mit Gästen aus wichtigen Gründen auch während des Gültigkeitszeitraumes der Karte zu beenden. Der TVB ist dann nicht mehr verpflichtet, die Karten anzuerkennen und eine Loipennutzung zu gestatten. Der Gast kann hieraus keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen den TVB,sohin insbesondere keine Ansprüche auf Erfüllung, Gewährleistung und Schadenersatz, ableiten.
7.4. Die Karte enthält keinerlei Versicherungsleistungen. Für eine allfällige Versicherung hat der Gast selbst auf seine Kosten zu sorgen.
8.1. Der TVB und seine diesbezüglichen Vertragspartner sind jederzeit - auch während der täglichen Öffnungszeiten der Loipen - dazu berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Loipen zu beschneien oder zu präparieren sowie sonst zu warten.
8.2. Hierfür kann der TVB jederzeit Schneekanonen, Loipengeräte, Skidoos, Quads und dergleichen einsetzen.
8.3. Nach Wetterkapriolen - wie beispielsweise starken Regen- oder Schneefällen - kann die Wiederherstellung von Teilen des Loipensystems mehrere Tage in Anspruch nehmen und damit eine Benutzbarkeit nicht möglich sein.
8.4. Der Gast kann keine wie auch immer gearteten Ansprüche, sohin insbesondere nicht auf Erfüllung, Gewährleistung und Schadenersatz, daraus ableiten, dass die Loipen aufgrund von Beschneiungs-, Präparierungs- oder sonstigen Wartungsarbeiten oder aufgrund höherer Gewalt (Pandemien, Epidemien, Naturkatastrophen, o.ä.) ganz oder teilweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können.
8.5. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass die Loipen beschneit oder präpariert werden.
9.1. Die Loipen dürfen nur mit einer gültigen Karte, innerhalb der Saison, innerhalb der täglichen Öffnungszeiten – sofern diese nicht gesperrt sind – benutzt werden. Tickets müssen ausnahmslos vor der Loipennutzung erworben werden; im Falle eines Verstoßes ist der Gast zur Zahlung einer Pönale in Höhe von € 180,00 verpflichtet; dies gilt auch im Falle, dass der Gast ohne ein gültiges Loipenticket angetroffen wird. Gutscheine zählen nicht zu den gültigen Kartentypen. Vor Loipennutzung müssen Gutscheine in den hierfür befugten Stellen (d.s. die TVB Büros) in eine gültige Karte (vgl. Punkt 11) eingelöst bzw. eingetauscht werden.
9.2. Nach Einbruch der Dunkelheit hat der Gast durch die Verwendung einer Stirnlampe oder Ähnlichem selbst für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Dies ist regelmäßig für Nachtloipen nicht erforderlich. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Loipennutzung - selbst mit Stirnlampen - ausnahmslos untersagt.
9.3. Der Gast hat bei der Benutzung der Loipen die Sorgfalt eines vorsichtigen und vernünftigen Lang- oder Rollskiläufers walten zu lassen. Die Wetter-, Witterungs- und Loipenverhältnisse sind jedenfalls entsprechend zu berücksichtigen; hierauf hat sich der Gast entsprechend einzustellen.
9.4 Insbesondere hat der Gast die nötige Aufmerksamkeit an den Tag zu legen, um Beschneiungs- und Präparierungsmaßnahmen rechtzeitig zu erkennen. Auch bei laufenden Beschneiungs- und Präparierungsmaßnahmen hat der Gast die nötige Sorgfalt walten zu lassen.
9.5. Temporäre oder dauerhafte Hinweisschilder hat der Gast zu beachten und sein Verhalten entsprechend anzupassen.
9.6. Auf den Loipen gelten die Regeln der „Federation Internationale De Ski“, die sogenannten FIS-Regeln. Diese sind hier abrufbar.
9.7. Das Lang- und Rollskilaufen abseits der präparierten Loipe ist grundsätzlich nicht gestattet. Der Gast darf jedoch ausgewiesene Rastplätze benutzen und sich auf direktem Weg zu diesen begeben (nicht aber gegen vorgeschriebene Laufrichtung).
9.8. Das Mitführen von Hunden auf der Loipe ist grundsätzlich unzulässig. Hiervon ausgenommen ist die Loipe A2 - Lenerwiese, auf welcher Hunde mitgeführt werden dürfen. Hierbei ist der Hund an der Leine zu führen, Hundekot jeweils geeignet zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
9.9. Für Rollstuhlfahrer/Schlittenlangläufer sind die hierfür geeigneten Loipen auf der Loipenkarte/-übersicht sowie auf www.seefeld.com ausgewiesen.
9.10. Der Gast ist bei der Nutzung einer Loipe verpflichtet, die Karte unaufgefordert den vom TVB hierzu Beauftragten vorzuweisen. Kann oder will der Gast dies nicht, so darf die Loipennutzung vom TVB – unbeschadet der Verpflichtung zur Zahlung der Pönale seitens des Gastes – verweigert werden.
9.11. Der TVB kann die Loipennutzung begründet verweigern. Verweigerungsgründe sind insbesondere: Elementarereignisse und sonstige Fälle höherer Gewalt, Wartungsarbeiten, Reparaturen, Gefährdung der eigenen Sicherheit, Gefährdung Dritter, Überbelegung der Anlagen, schlechte gesundheitliche Verfassung des Gastes, unzureichende Ausrüstung des Gastes, unpassende Kleidung des Gastes, Verstoß gegen Vorschriften des TVB oder ähnlich gelagerte Gründe. Der Gast kann hieraus keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen den TVB, sohin insbesondere keine Ansprüche auf Erfüllung, Gewährleistung und Schadenersatz, ableiten.
9.12. Bei Missbrauch oder Verdacht auf Missbrauch ist der TVB berechtigt, die Karte ersatzlos einzubehalten und gegebenenfalls zu sperren. Bei nachweislichem Missbrauch oder begründetem Verdacht auf Missbrauch wird Anzeige erstattet. Der Gast kann hieraus keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen den TVB, sohin insbesondere keine Ansprüche auf Erfüllung, Gewährleistung und Schadenersatz, ableiten.
11.1. Die Jahreskarte gilt jeweils vom Datum der Anschaffung - frühestens jedoch vom 01. September des einen Jahres bis zum 31. August des Folgejahres.
11.2. Die Nutzung der Regionsbusse in der Region Seefeld und des Zuges zwischen Innsbruck und Scharnitz (und retour) ist zum Zwecke des Langlaufsportes in entsprechender Ausrüstung bis Ende der Loipensaison in den Jahreskarten inkludiert. Allfällige weitere, freiwillig gewährte Inklusivleistungen werden auf www.seefeld.com bekanntgemacht.
11.3. Auf der Jahreskarte muss der Name des Gastes oder der Institution (z.B. Skischule/-club) enthalten sein. Außerdem ist auf der Jahreskarte ein Lichtbild des Gastes ersichtlich. Zur Verifizierung der Jahreskarte kann die Vorlage eines Lichtbildausweis verlangt werden. Auch eine aktuelle digitale Version der Jahreskarte (nur inklusive enthaltener Kartennummer, QR-Code, Name und Geburtsdatum des Karteninhabers), welche an die vom Gast mitgeteilte Email-Adresse zugestellt wird, besitzt Gültigkeit. Gutscheine zählen nicht zu den gültigen Kartentypen. Vor Loipennutzung müssen Gutscheine in den hierfür befugten Stellen (d.s. die TVB Büros) in eine gültige Karte eingelöst bzw. eingetauscht werden.
11.4. Die Jahreskarte ist nicht übertragbar und darf nur von der Person, auf welche die Karte ausgestellt ist, benutzt werden.
11.5. Die Weitergabe der Jahreskarte ist unzulässig. Im Falle der Weitergabe der Jahreskarte haftet der Gast auch für die missbräuchliche Verwendung der Jahreskarte durch Dritte.
11.6. Diebstahl oder Verlust der Jahreskarte sind unverzüglich dem TVB zu melden. Die Meldung kann telefonisch unter der Telefonnummer +43 (0) 50880 oder per E-Mail an region@seefeld.com erfolgen. Der TVB kann sodann eine neue Karte gegen Gebühr ausstellen. Die abgängige Karte wird bei Ausstellung einer neuen Karte gesperrt und verliert dadurch ihre Gültigkeit.
11.7. Aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls werden die Kosten der Jahreskarte vom TVB bei entsprechendem Nachweis zeitaliquot mittels einer Gutschrift für das Folgejahr rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach der Anzahl der Tage, an welchen die Jahreskarte aufgrund des Krankheits- oder Unfalls nicht mehr genutzt werden kann. Die Staffelung lautet wie folgt: 100% bis Ende Dezember, 50% bis Ende Jänner und 20% bis Ende Februar, danach keine Rückerstattung. Eine Barauszahlung kann nicht erfolgen. Voraussetzung für die Rückerstattung ist die Vorlage eines Attests von einem Arzt oder Krankenhaus in der Region. In berechtigten Fällen akzeptiert der TVB auch Atteste von Ärzten und Krankenhäusern außerhalb der Region. Die Nachweise müssen - die Jahreskarte im Original eingeschlossen - bis spätestens Ende April des betreffenden Winters vorgelegt werden.
11.8. Bitte beachten Sie vor dem Kauf der Langlauf- und Rollskijahreskarte die jeweils für Tirol geltenden Bestimmungen bzw. etwaigen coronabedingten Einschränkungen/Vorgaben.
11.9. Aus der bloßen Nichtbenützung der Jahreskarte bzw. der Loipen können keine Rückerstattungsansprüche abgeleitet werden.
11.10. Für die Ausstellung und anschließende Verwendung der Jahreskarte erhebt, speichert und verarbeitet der TVB Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Lichtbild und Gültigkeitsdauer der Jahreskarte des Gastes (kurz „personenbezogene Daten"). Die personenbezogenen Daten sind für die Verifizierung der Nutzungsberechtigung des Gastes sowie für die Verfolgung allfälliger Ansprüche des TVB und somit gemäß § 8 Abs 3 Z 4 DSG 2000 sowie gemäß Art 6 Abs 1 lit b DSGVO für die Vertragserfüllung erforderlich. Zur Bearbeitung allfälliger wechselseitiger Haftungsansprüche werden die personenbezogenen Daten für drei Jahre ab dem jeweiligen Ende der Gültigkeitsdauer gespeichert und anschließend gelöscht.
11.11. Der TVB behält sich gemäß § 107 Abs 3 Telekommunikationsgesetzes (TKG) und gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO vor, Vorname, Nachname, Adresse und E-Mail-Adresse des Gastes für eigene Werbezwecke in zusammengefassten Listen dauerhaft zu speichern und für die Zusendung von interessanten Angeboten und Informationen zu Leistungen und Angeboten des TVB per Post oder per E-Mail zu nutzen. Der Gast kann der Verarbeitung einer Daten zu diesem Zweck bei deren Erhebung sowie jederzeit danach durch eine E-Mail an region@seefeld.com widersprechen.
11.12. Soweit dies nicht für die Vertragsabwicklung erforderlich ist, werden die personenbezogenen Daten des Gastes nicht an Dritte weitergegeben. Für die Vertragsabwicklung erforderlich kann insbesondere die Weitergabe von Daten an Vertragspartner des TVB sein, wenn diese die personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Verifizierung und Erbringung ihrer vertraglichen Pflichten benötigen. Erforderlich kann weiters die Weitergabe an ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt sein.
11.13. Der Gast hat ein Recht auf Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, Datenübertragbarkeit, auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. oder auf Erhebung eines Widerspruches gegen diese. Der Gast kann diese Rechte durch eine E-Mail an region@seefeld.com ausüben.
11.14. Schließlich hat der Gast ein Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien, dsb@dsb.gv.at, www.dsb.gv.at).
12.1. Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Nebenabreden welcher Art auch immer sowie Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
12.2. Für allfällige Stetigkeiten aus der Verwendung und Ausstellung der Karte wird die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechts, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der österreichischen Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts, vereinbart.
12.3. Unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen gilt als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem TVB und dem Gast das für 6100 Seefeld sachlich zuständige Gericht als ausschließlich vereinbart; der TVB ist berechtigt den Gast auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.
12.4. Sofern eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB nichtig ist/sind, gelten zwischen dem TVB und dem Gast ausdrücklich solche rechtswirksamen Bestimmungen als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird durch eine nichtige Bestimmung nicht berührt.
12.5. Bei Bergung/Transport durch das Loipenrettungs-Team erhalten Sie eine Rechnung über einen Pauschalbetrag von € 150,00, dieser Betrag ist per Überweisung zu bezahlen. In der Regel können Sie diese Rechnung bei Ihrer Versicherung einreichen. Um solche Kosten ersetzt zu bekommen, empfiehlt sich bei Wintersportaktivitäten bspw. ein Abschluss der Bergrettungsfördererversicherung.