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Rosshütte Seefeld

Rosshütte Seefeld

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel – Rosshütte Schaukel

Allgemeines
  • Veranstalter des Gewinnspiels sind die Bergbahnen Rosshütte Seefeld, Talstation 419, 6100 Seefeld. Der Tourismusverband Seefeld, Bahnhofplatz 115, 6100 Seefeld, ist Kooperationspartner dieses Gewinnspiels.
  • Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt ausschließlich durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel auf dem offiziellen Instagram-Account der Region Seefeld (@visitseefeld) und der Rosshütte Seefeld (@bergbahnen_rosshuette_seefeld) (Collab-Post beider Kanäle).
  • Die Teilnahme ist ausschließlich vom 03.Oktober 2023 bis 26.10.2023, 00:00 Uhr (im Folgenden „Gewinnspielzeitraum“ genannt) möglich.
  • Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • MitarbeiterInnen des Veranstalters sowie des Kooperationspartners, deren Angehörige sowie sonstige an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  • Mit seiner Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer/die Teilnehmerin mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden und akzeptiert die Datenschutzbedingungen.


Gewinn
  • Nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums wählt der Veranstalter per Abstimmung einer Jury unter allen zugelassenen TeilnehmerInnen einen Gewinner/eine Gewinnerin (im Folgenden Gewinner genannt) aus.
  • Der Gewinn ist wie folgt: eine Saisonkarte, oder eines von vier Tagestickets der Bergbahnen Rosshütte für den kommenden Winter 2023-24
  • Der Gewinner wird bis 30. November über seinen Gewinn per privater Nachricht auf Instagram informiert.
  • Der Gewinner muss den Erhalt der Benachrichtigung gemäß 2.2 binnen einer Woche ab Einlangen mittels Antwort auf die Nachricht bestätigen. Allfällige Informationen zum Zwecke der Übertragung des Gewinns müssen ebenfalls übermittelt werden.
  • Falls der Gewinner seiner Bestätigungs- und Informationspflicht gemäß Punkt 2.3 nicht fristgerecht nachkommt, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Gewinner vom Gewinnspiel auszuschließen und den Gewinn neu zu verlosen.
Sonstiges
  • Im Falle eines unabwendbaren Ereignisses (z.B. Naturkatastrophen, Streiks, Datenunfälle, Insolvenzen etc.) behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Gewinn angemessen zu ändern bzw. von der Durchführung des Gewinnspiels oder der Vergabe des Gewinns gänzlich abzusehen.
  • Der Veranstalter haftet nicht für die Verwertbarkeit oder Nützlichkeit des Gewinns für den Gewinner sowie für Störungen und Schäden bei der Inanspruchnahme des Gewinns, sofern sie außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden durch vom Veranstalter und dessen Mitarbeiter verschiedene Personen bei Inanspruchnahme des Gewinns.
  • Darüber hinaus haftet der Veranstalter für Schäden im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel nur in Fällen krass grober Fahrlässigkeit. Für Personenschäden haftet der Veranstalter im gesetzlichen Umfang.
  • Für Streitigkeiten aus diesen Teilnahmebedingungen oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 6100 Seefeld sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
  • Für Streitigkeiten aus diesen Teilnahmebedingungen oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel kommt ausschließlich österreichisches materielles Recht, unter Ausschluss der österreichischen Verweisungsnormen, zur Anwendung.